Als Wild werden freilebende Säugetiere und Vögel bezeichnet.
In Deutschland unterscheidet man u. a. Rotwild (Hirsche), Rehwild, Sikawild, Damwild, Elchwild, Muffelwild (Wildschafe), Steinwild (Steinböcke), Gamswild (Gämsen), Wisente und Schwarzwild (Wildschweine). Zum Wild gehören ferner Raubwild, wie Fuchs, Wolf, Braunbär, Wildkatze, Luchs, Dachs, Baummarder, Steinmarder, Iltis und Wiesel, außerdem Federwild wie Wildente, Fasan, Rebhuhn, Auerwild und Wildtauben.
Bei der Jagd wird jagdbares Wild gezielt getötet. Was zum jagdbaren Wild zählt und wann das Wild bejagt werden darf, also die Jagd- und Schonzeiten, bestimmen die Jagdgesetze. Für Rotwild, Damwild und Rehwild legt die jeweilige Jagdbehörde Abschußpläne fest.
Nach gesetzlicher Definition gehören zum Wild alle herrenlosen, sich nicht in Obhut des Menschen befindlichen Tiere, die im Jagdgesetz aufgeführt sind. Sie werden auch als jagdbare Tiere bezeichnet. Wild ist eine Legaldefinition des Jagdgesetzes.
Im jagdlichen Brauchtum wird zwischen Hoch- und Niederwild unterschieden.
In der Regel wird Wild, mit Ausnahme der meisten Raubwildarten, in der Küche verarbeitet. Das Fleisch des Nutzwildes nennt man Wildbret, auch Wildbrett, Wildbrät oder Wildpret. Der Konsum von Wild liegt in Deutschland jedoch sehr niedrig: 2003 wurden pro Kopf nur rund 900 Gramm Wild verzehrt, bei einem gesamten Fleischverbrauch von 60,8 kg.