Teigwaren (nur im Plural verwendet) sind ein Oberbegriff für auf Mehl basierende, gekochte Teigzubereitungen.
Darunter fallen insbesondere
Der Teig beteht aus Mehl (vorwiegend Hartweizengrieß, ausgemahlenes Weizenmehl oder Vollkorn-Weizenmehl, bei asiatischen Nudeln auch Reismehl oder Tapioka-Mehl), Wasser, ggf. Eiern, Salz und weiteren Zutaten, je nach Art der Teigware. Biologische (z.B. Hefe) oder chemische Triebmittel werden nicht verwendet.
Anders als Backwaren (Brot, Kuchen) werden Teigwaren in siedendem Wasser gegart. Bei diesem Vorgang lösen sich die Stärkekörner des Mehls an, die lösliche Stärke verklebt die Körner zu einer weitgehend einheitlichen Substanz.
Teigwaren sind generell reich an Kohlenhydraten. Aufgrund der Zubereitung gelten sie stärker als z.B. Kartoffeln als „Dickmacher“.
Gesetzliche Grundlage der Teigwarenherstellung in Deutschland war von 1934 bis 1998 die Teigwarenverordnung. Diese wurde durch die „Leitsätze für Teigwaren“ abgelöst, die von der Deutschen Lebensmittelkommission verabschiedet wurde und mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gültigkeit erlangte.