Spätlese ist ein Prädikat für Qualitätsweine das heute im deutschsprachigen Raum für Weine mit einem bestimmten Mindestgehalt an Zucker pro Liter verwendet wird.
Der genaue Wert für eine Spätlese variiert von Anbaugebiet zu Anbaugebiet und manchmal sogar innerhalb eines Anbaugebietes von Rebsorte zu Rebsorte. Die Bezeichnung entstand 1775 im Rheingau. Den Weingütern dort wurde damals die Leseerlaubnis von den Gemeinden vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildete jedoch das Schlossgut Johannisberg, das zum Besitz des Bistums Fulda gehörte. Die dortigen Mönche mussten die Erlaubnis zur Weinlese direkt von ihrem Bischof einholen. Sie schickten deshalb in jedem Herbst einen berittenen Boten nach Fulda, doch in jenem Jahr verspätete sich die Rückkehr des Boten aus unbekannten Gründen um etwa zwei Wochen. Die Trauben waren währenddessen durch Botrytis Befall zur Edelfäule übergegangen. Obwohl sie die Ernte für verloren hielten brachten die Mönche die Trauben ein und kellerten sie. Als sie im drauffolgenden Frühjahr den jungen Wein verkosteten waren sie von dessen hervorragender Qualität überrascht. Die Bezeichnung wurde draufhin für besonders hochwertige Weine üblich und nebenbei hatte man die positiven Effekte des Pilzbefalls durch den Schimmelpilz Botrytis cinerea entdeckt.
Seit 1971 müssen in Deutschland Qualitätsweine mit Prädikat Spätlese fogende gesetzliche festgelegte Herstellungs- und Qualitätsnormen erfüllen: Sie werden zur Lesprüfung angemeldet. Die Trauben dürfen erst nach der allgemeinen Lese, vom Spätlesetermin an, den der Herbstausschuss der jeweiligen Gemeinde festgesetzt, gelesen werden. Die Trauben müssen mindestens 85 Oechsle aufweisen. Die Moste dürfen nicht angereichert werden.
In Österreich müssen Spätlese der Güteklasse Prädikatswein angehören. Das Lesegut muss vollreif sein und mindestens 94 °Öchsle, der Most darf nicht angereichert werden und muss von anerkannten Rebsorten herrühren. Wie alle Prädikatsweine muss die Spätlese eine amtliche Prüfnummer aufweisen.