Die Marmelade (von portug. marmelo „Quitte“, aus dem griech. melimelon „Honigapfel“) ist ein Brotaufstrich. Marmelade besteht aus mit Zucker eingekochten Früchten oder Beeren, üblicherweise im Gewichtsverhältnis 1:1 (1 Kilogramm Früchte auf 1 Kilogramm Zucker).
Natursüße Produkte von ähnlicher Beschaffenheit müssen in Deutschland als Brotaufstrich bezeichnet werden.
Sind die einzelnen Früchte noch erkennbar, sichtbar und spürbar, wird Marmelade auch jam genannt, zumindest in Großbritannien. Marmelade, zu deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern Fruchtsaft benutzt wurde, nennt man Gelee.
Der englische Begriff Marmalade (http://en.wikipedia.org/wiki/Marmalade) ist die ganz besondere britische (Bitter-)Orangenmarmelade zum Frühstück. Diese Bezeichnung ist seit 1983 europaweit nur für Produkte aus Zitrusfrüchten reserviert. Bei Konfitüre wird die Reglementierung noch komplizierter. Denn im Gegensatz zur Konfitüre kann eine Marmelade (auch) aus mehreren Fruchtsorten bestehen. Siehe auch: Chutney
Laut EU-Vorschrift – Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse dürfen als Marmelade nur mehr Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden.
In Österreich hat zwar die Industrie die Bezeichnungen schon weitgehend auf die Bezeichnung Konfitüre umgestellt. Trotzdem ist die Bevölkerung nicht bereit diese Bezeichnung zu übernehmen. 2003 ist ein handfester Streit ausgebrochen, bei dem der österreichische Staat und die EU sich gegenseitig die Schuld zuschieben, den Schutz des Begriffes Marmelade nicht durchgeführt zu haben und die Österreicher ihrer Regierung vorwerfen, drei Termine um eine Sonderregelung zu beantragen nicht genutzt hätten. Ein Hersteller hat nun in der EU-Verordnung „Konfitüren“ einen Passus entdeckt, der besagt, dass „der in Österreich verbreitete Ausdruck Marmelade als zusätzliche, so genannte nicht irreführende Sachbezeichnung erlaubt ist.“ Er rechnet damit, dass er groß Marillenmarmelade aufs Etikett schreiben kann und Konfitüre nur klein darunter stehen muss.
Ende 2003 hat jetzt die EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt, nach der Kleinerzeuger ihre eingekochten Früchte wie früher als Marmelade bezeichnen dürfen. Diese Gesetzesänderung wurde im Juni 2004 auch vom EU-Parlament bestätigt. Das bedeutet, dass im Inland die bisherige Bezeichnung Marmelade generell erlaubt ist, nur auf Packungen für den Export muss Konfitüre aufgedruckt sein. Die selbe Ausnahme gilt bereits für Dänemark und Griechenland.
Sehr beliebt ist die Marillenmarmelade, die als Füllung für die Faschingskrapfen dient.