Als Genussmittel werden Stoffe bezeichnet, die bei Einnahme oder Anwendung dem Menschen ein angenehmes Gefühl bereiten. Sie können anregen und munter machen, aber auch beruhigen und Unruhe beseitigen. Sie haben oft eine erhebliche soziale Bedeutung, insbesondere dann wenn sie gemeinsam eingenommen werden. Die Wirkung von Genussmitteln basiert meist auf Alkaloiden, welche von den entsprechenden Pflanzen eigentlich zur Abwehr von Fraßfeinden gebildet werden.
Eine Reihe von Genussmitteln sind gleichzeitig auch Lebensmittel. Einige sind nicht lebensnotwendig, ja sogar gesundheitsschädlich und somit keine Lebensmittel.
Einige Genussmittel sind suchtgefährlich, manche sind – international unterschiedlich – verboten oder nur eingeschränkt gestattet. Bestimmte Lebensmittel gehören sowohl zu den Nahrungs- wie auch zu den Genussmitteln (z.B. Zucker, Honig, Schokolade). Bei anderen Genussmitteln bleibt die Festlegung schwierig, da sie sowohl Genusszwecken dienen als auch sehr nährstoffreich sind. Auch die Unterscheidung zwischen Genuss- und Suchtmitteln kann eine fließende sein, vor allem wenn man von einer psychischen Abhängigkeit ausgeht.
Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist zudem eine neuzeitliche. Ursprünglich galten viele heutige Genussmittel gleichermaßen oder ersatzweise als Nahrungsmittel. So galt Alkohol überdies auch wegen seiner desinfizierenden Wirkung als Medikament. Bier hatte lange Zeit einen hohen Stellenwert als Nahrungsmittel neben dem Brot, und gilt z.B. in Bayern als Grundnahrungsmittel. Branntwein galt als Nahrungsmittelersatz.